Die Mitglieder des Pfarrgemeinderats aus der Gemeinde, für die ein Gemeindeteam gebildet werden soll, schlagen zusammen mit dem Pfarrer dem Pfarrgemeinderat Personen vor, die in das Gemeindeteam der Gemeinde berufen werden sollen. Dabei berücksichtigen sie, welche Gaben und Charismen diesen Gemeindemitgliedern von Gott geschenkt sind und worin deren je eigene, konkrete Berufung in der verantwortlichen Mitgestaltung des kirchlichen Lebens liegt. Des Weiteren achten die o. g. Pfarrgemeinderäte und der Pfarrer darauf, dass möglichst jeweils ein Verantwortlicher/eine Verantwortliche für die Wahrnehmung einer der drei Grundvollzüge gefunden wird. Der Pfarrgemeinderat bestätigt die vorgeschlagenen Personen für das Gemeindeteam. Der Pfarrer der Seelsorgeeinheit als Vertreter des Erzbischofs spricht ihre Berufung formell aus. Die Berufung in das Gemeindeteam, das jederzeit gebildet werden kann, erfolgt für mindestens zwei Jahre, längstens bis zur Neukonstituierung des Pfarrgemeinderats der Seelsorgeeinheit. Um die Vernetzung von Pfarrgemeinderat und Gemeindeteam sicherzustellen, gehört mindestens ein Mitglied des Pfarrgemeinderats aus der Gemeinde dem Gemeindeteam an.
Um die Verbindung zum Seelsorgeteam zu gewährleisten, gehört der Pfarrer selbst oder ein von ihm dauerhaft delegiertes Mitglied des Seelsorgeteams dem Gemeindeteam an und nimmt an dessen Treffen teil, soweit dies möglich und wann immer es notwendig ist. Die Mitglieder des Gemeindeteams werden im Rahmen der sonntäglichen Eucharistiefeier in Ihre Aufgabe eingeführt. Die Bildung des Gemeindeteams erfolgt in der Regel möglichst bald nach der Neukonstituierung des Pfarrgemeinderats.
Welche Aufgabe hat der Pfarrgemeinderat, welche Aufgabe hat das Gemeindeteam?
Ein Gemeindeteam ist eine Einrichtung des (gemeinsamen) Pfarrgemeinderats (PGR) einer Seelsorgeeinheit. Es ist nicht ein zusätzliches „Gremium“, sondern stattdessen eine „pastorale Arbeitsgruppe“ am jeweiligen Gemeindeort innerhalb der Seelsorgeeinheit. Im Hinblick auf das Verhältnis der Arbeit des Gemeindeteams zur Arbeit des PGR – und damit zur Pastoral auf der Ebene der Seelsorgeeinheit – gilt: Alles, was eine kleinere Einheit leisten kann, soll sie eigenverantwortlich tun („Subsidiarität“). Was die Möglichkeiten der kleineren Einheit überfordert, soll von der größeren übernommen werden („Solidarität“ durch die Bündelung der Kräfte).
Die konkrete Aufgabe eines Gemeindeteams besteht vor allem darin, sich für die Grunddienste/ die Grundvollzüge der Kirche – und damit für ihren Grundauftrag der Sammlung und Sendung (vgl. Pastorale Leitlinien der Erzdiözese Freiburg, 2005) – verantwortlich zu wissen, also dafür, dass Christinnen und Christen in einem überschaubaren Raum, eben im Nah-Bereich, gemeinsam ihren Glauben teilen, feiern und bezeugen können.
In die Zuständigkeit des PGR fallen all die pastoralen Aufgaben, die die Seelsorgeeinheit als Ganze betreffen, wie etwa die Erarbeitung einer Pastoralkonzeption, das Erstellen einer Gottesdienstordnung, die Entwicklung eines Gesamtkonzepts für die Sakramentenpastoral, die Erarbeitung einer Gebäudekonzeption, die Personalverantwortung für die Angestellten der Kirchengemeinde, die Erstellung des Haushaltsplans und seine Durchführung, etc.
Ein Beispiel, wie sich dabei die Aufgaben jeweils ergänzen, kann etwa darin bestehen, dass die Verantwortung für die Sakramentenvorbereitung auf der Ebene der Seelsorgeeinheit liegt, von dieser organisiert sowie theologisch und religionspädagogisch durchgeführt wird und dass vor Ort Angebote – etwa für die Erstkommunionkinder und ihre Familien – vom Gemeindeteam überlegt und initiiert werden, damit diese in der jeweiligen Gemeinde heimisch werden und bleiben können. Die Aufgaben von PGR und Gemeindeteam liegen somit auf unterschiedlicher Ebene, sind aber zugleich eng miteinander verzahnt und aufeinander bezogen.
(Dieser Text ist die kurze Zusammenfassung eines weiterführenden Artikels von Prof. Dr. Manfred Belok, Pastoraltheologe an der Theologischen Hochschule Chur. Der Gesamttext ist nachzulesen in: Der Kirche vor Ort ein Gesicht geben. Gemeindeteams in der Erzdiözese Freiburg. IMPULSE für die Pastoral. Nr. 3/2013, S. 31 – 37.)